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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BAD Boys Sanitär- und Heizungstechnik GmbH (nachfolgend auch „wir“)

 

I. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden – sowohl mit Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch mit Unternehmern (§ 14 BGB). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

  3. Ergänzend gelten bei Bauleistungen gegenüber Unternehmern die Vorschriften der VOB/B in der jeweils aktuellen Fassung als Vertragsbestandteil. Dies gilt nur, wenn im Angebot oder Vertrag ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

  4. Für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern gemäß § 312c BGB (z. B. bei ausschließlich online oder telefonisch angebahnten Aufträgen ohne Vor-Ort-Besichtigung) gelten zusätzlich die gesetzlichen Widerrufsrechte nach §§ 355 ff. BGB. Das entsprechende Widerrufsformular ist auf unserer Website abrufbar oder kann auf Wunsch zugesendet werden.

II. Vertragsschluss und Angebotsunterlagen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, Angebotsannahme oder Beginn der Ausführung durch uns zustande.

  2. Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese auf Verlangen zurückzugeben.

  3. Der Kunde ist für die rechtzeitige Beschaffung etwaiger Genehmigungen, Zustimmungen Dritter oder behördlicher Auflagen verantwortlich.

III. Leistungen, Ausführung, Termine

  1. Der Beginn der Arbeiten setzt die rechtzeitige Klärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige Bereitstellung aller vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Vorleistungen voraus.

  2. Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden Umständen.

  3. Vereinbarte Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich kalendermäßig fixiert und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

IV. Abnahme und Gefahrenübergang

  1. Die Abnahme der Werkleistung erfolgt formell oder durch schlüssiges Verhalten, insbesondere durch Inbetriebnahme oder Nutzung.

  2. Wird die Abnahme trotz Fertigstellung nicht erklärt, können wir eine angemessene Frist setzen. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme und wird kein Mangel gerügt, gilt das Werk nach Fristablauf als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

  3. Bei vorzeitiger Inbetriebnahme oder Bauunterbrechung durch den Auftraggeber geht die Gefahr auf diesen über.

V. Gewährleistung und Haftung

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 634 ff. BGB. Bei Werkleistungen an Bauwerken gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren, bei sonstigen Leistungen 2 Jahre.

  2. Für Unternehmer gilt: Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 10 Werktagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Es gilt § 13 VOB/B, sofern ein Bauvertrag vorliegt.

  3. Silikonfugen sind Wartungsfugen. Risse oder Ablösungen stellen keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung dar.

  4. Gewährleistung ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer Nutzung, Überlastung, mangelhafter Wartung, Verwendung ungeeigneter Pflegemittel oder bei Schäden durch Dritte.

  5. Unsere Haftung ist – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

VI. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB sind nach Baufortschritt zulässig und werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Diese sind binnen 10 Tagen nach Zugang der Abschlagsrechnung fällig.

  3. Endrechnungen sind mit Zugang ohne Abzug sofort fällig. Der Zahlungsverzug tritt 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch ein (§ 286 Abs. 3 BGB).

  4. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.

  5. Rückgaben mangelfreier, kundenspezifisch bestellter Waren sind nur aus Kulanz möglich. Für Einlagerung, Prüfung und Rückabwicklung können pauschal bis zu 25 % des Warenwertes berechnet werden.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

  2. Bei Verbindung, Vermischung oder Einbau in Bauwerke erwerben wir anteiliges Miteigentum. Der Kunde tritt etwaige Ersatzansprüche oder Forderungen gegen Dritte an uns ab, soweit unser Eigentum betroffen ist.

VIII. Widerrufsrecht für Verbraucher (bei Fernabsatz)

  1. Verbrauchern steht bei ausschließlich über Fernkommunikation (z. B. Kontaktformular, Telefon, E-Mail) geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.

  2. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung per E-Mail, Brief oder unser Online-Widerrufsformular. Das Muster-Widerrufsformular ist abrufbar unter: www.badboys-shk.de/widerruf.

  3. Bei Ausführung der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist wird der Kunde ausdrücklich auf den Verlust des Widerrufsrechts hingewiesen (§ 356 Abs. 4 BGB). Entstandene Aufwendungen bis zum Widerruf sind vom Kunden anteilig zu vergüten (§ 357 Abs. 8 BGB).

IX. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist Essen.

  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt

Stand: August 2025

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