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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BAD Boys Sanitär- und Heizungstechnik GmbH (nachfolgend auch „wir“)

I - Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, insbesondere für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen. Unsere AGB gelten ausschließlich. Jegliche abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher. „Unternehmer” sind im Sinne des § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben uns dies spätestens bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt der Vertrag als mit einem Unternehmer geschlossen.

Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelung enthalten, gilt bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B) und auszugsweise Teil C (insbesondere DIN 18299, DIN 18382, DIN 18384) als einbezogen.

Verträge kommen ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Nur die darin genannten Bedingungen sind verbindlich.

II - Angebots- und Entwurfsunterlagen
An Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie sind ohne unsere Zustimmung weder zu vervielfältigen noch Dritten zugänglich zu machen. Bei Nichterteilung eines Auftrages sind sie unverzüglich zurückzugeben.

Behördliche Genehmigungen und Unterlagen sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu beschaffen und bereitzustellen.

III - Lieferung und Gewährleistung
Verbindliche Liefertermine gelten nur, wenn sie schriftlich als solche vereinbart wurden. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, fehlender Unterlagen oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.

Für Unternehmer gilt: Die Gewährleistung für Bauleistungen richtet sich nach § 13 VOB/B. Bei Lieferung neuer Waren an Unternehmer beträgt die Gewährleistung 12 Monate. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB.

Silikonfugen gelten als Wartungsfugen im Sinne der DIN 52460. Rissbildungen stellen keinen Mangel dar.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Verschleiß, höhere Gewalt oder unsachgemäße Reinigung.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen.

Werden im Rahmen eines Gesamtprojekts Leistungen durch Fremdgewerke (z. B. Maler, Elektriker, Fliesenleger) erbracht, haften wir ausschließlich für die von uns direkt erbrachten Leistungen. Für Mängel oder Verzögerungen durch Drittgewerke übernehmen wir keine Haftung.

IV – Preise, Rückgaben
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Sollten sich Materialpreise, Energiepreise oder Löhne nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss wesentlich ändern, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. Eine solche Anpassung ist dem Auftraggeber vorab mitzuteilen.

Rückgaben von mangelfreien Waren sind nur mit Zustimmung möglich. Rücknahmekosten bis max. 25 % des Warenwertes können berechnet werden. Sonderanfertigungen oder bestellte Markenware sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

V - Zahlung
Rechnungen sind sofort mit Zugang zur Zahlung fällig. Bei längerer Ausführungsdauer sind Abschlagszahlungen zu leisten. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, berechnen wir Verzugszinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB bei Unternehmern).

VI - Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Bei Verbindung mit anderen Gegenständen überträgt der Auftraggeber uns anteiliges Miteigentum.

VII - Abnahme und Gefahrenübergang
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung, spätestens nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung. Erfolgt keine Abnahme, obwohl keine wesentlichen Mängel vorliegen, gilt das Werk als abgenommen. Für Verbraucher gilt zusätzlich: Die Hinweispflicht auf die Folgen der Nichtabnahme muss in Textform erfolgen.

Bei vorzeitiger Inbetriebnahme (z. B. Baustellenheizung) gilt das Werk als teilabgenommen.

VIII – Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (BAD Boys Sanitär- und Heizungstechnik GmbH, [Adresse], E-Mail: [E-Mailadresse], Telefon: [Telefonnummer]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Wird mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen, erlischt das Widerrufsrecht, sofern der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat und ihm bekannt ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

IX – Bildrechte und Veröffentlichung
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, behalten wir uns vor, Projektbilder für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Print) zu verwenden. Personenbezogene Daten oder direkte Adressen werden nicht veröffentlicht. Kunden können der Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

X – Rücktritt durch den Auftraggeber
Tritt der Auftraggeber vor Ausführungsbeginn vom Vertrag zurück, behalten wir uns vor, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 15 % des Nettoauftragswertes geltend zu machen, sofern kein niedrigerer Schaden nachgewiesen wird. Bereits bestellte oder nicht mehr stornierbare Waren werden vollumfänglich berechnet.

XI – Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Essen, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

Stand: April 2025

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